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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01 KR ER   

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https://dejure.org/2001,19429
LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01 KR ER (https://dejure.org/2001,19429)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.06.2001 - L 4 B 4/01 KR ER (https://dejure.org/2001,19429)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - L 4 B 4/01 KR ER (https://dejure.org/2001,19429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherungsrecht: Erstattungsanspruch für ein zugelassenes Arzneimittel trotz zulassungsfremder Applikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01
    Die ärztliche Behandlungsfreiheit erlaubt die Verordnung eines Medikamentes in Abweichung von der in der Zulassung beschriebenen Anwendungsform (BSG, Urteil vom 30. September 1999 -B 8 KN 9/98 KR R - SKAT).

    Jedoch soll sich die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf den nicht zulassungsentsprechenden Einsatz eines Arzneimittels erstrecken (BSG, Urteil vom 30. September 1999, a.a.O.).

    Ausnahmsweise soll der nicht zulassungsentsprechende Einsatz von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung aber dann möglich sein, wenn bei der Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eine Alternative nicht zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 30. September 1999 a.a.O.).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01
    Der Senat konnte aufgrund einer vorläufigen Prüfung auch nicht ausschließen, dass der Bundesausschuss hier wegen eines Mangels des gesetzlichen Leistungssystems noch nicht über die inhalative Anwendung von "Proleukin" entschieden hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95).

    Soweit sie sich als zweckmäßig und wirksam erweisen, dürfen sie den versicherten nicht vorenthalten werden (BSG, Urteil vom 16. September 1997, a.a.O.).

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01
    Eine Behandlungsmethode, die sich in der Anwendung eines für die betreffende Indikation zugelassenen Arzneimittels erschöpft, muss nicht durch den Bundesausschuss empfohlen sein, um vertragsärztlich verordnet werden zu dürfen, weil sie mit der Arzneimittelzulassung automatisch zum Bestand der krankenversicherungsrechtlichen Leistung gehört und damit nicht mehr als "neu" im Sinne der gesetzlichen Regelung zu gelten hat (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 11/98 R - ASI).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01
    Zu den neuen Behandlungsmethoden gehören auch Arzneitherapien (BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R - Jomol).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01
    Mit Beschluss vom 19. Oktober 1977 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass auch in der Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes vorhanden sein muss (2 BvR 92/76 - BVerfGE 46, 166, 181).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 17/95

    Leistungsumfang der Krankenkassen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - L 4 B 4/01
    Die sich aus dem Leistungserbringungsrecht ergebenden Regelungen begrenzen auch den Anspruch des Versicherten auf Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 16. September 1997 - 1 RK 17/95 - Akupunktur).
  • SG Dresden, 06.07.2005 - S 11 KA 829/02

    Verstoß einer Arzneitherapie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot; Inhalative

    Die Kläger verwiesen insoweit auf die Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 05.06.2001, L 4 B 4/01 KR ER).

    Das Gericht hat die Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 05.06.2001 (Az.: L 4 B 4/01 ER), die Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Urologie, einen Auszug über die Immuntherapie bei Nierenzellkarzinom der Ärztezeitung vom 14.01.2004, einen Aufsatz zur Behandlung des pulmonal metastasierenden Nierenzellkarzinoms mit inhalativen Interleukin-2 aus "Der Urologe" 5/99, einen Aufsatz über die Immuntherapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms in Deutschland mit Auswertung der Doppelerhebung aus "Der Urologe" 3/02 sowie einen Auszug des 12. Urologischen Winter-Workshop vom 27.01.2003 über den Vergleich der systemischen und der inhalativen Interleukin-2-Therapie bei Hochrisikopatienten mit pulmonal metastasierten Nierenzellkarzinom beigezogen.

    Dies ergibt sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 des Arzneimittelgesetzes (AMG), der dazu verpflichtet, die Art und ggfs. die Dauer der Anwendung im Zulassungsverfahren anzugeben (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2001, L 4 B 4/01 KR ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2002 - L 4 KR 33/02

    Anspruch auf Gewährung einer Inhalationstherapie mit Proleukin (lnterleukin-2)

    Bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung steht dem Antragsteller auch ein Anordnungsanspruch zu (wie hier Beschlüsse des SG Magdeburg vom 24. Januar 2001 -- S 6 KR 6/02 ER --; LSG Sachsen-Anhalt vom 5. Juni 2001 -- L 4 B 4/01 KR ER --; SG Hamburg vom 6. Februar 2002 -- S 23 KR 76/02 ER --; SG Münster vom 6. Februar 2002 -- S 9 KR 5/02 ER --; SG Kiel vom 8. Februar 2002 -- S 7 KR 3/02 ER; SG Lüneburg vom 30. April 2002 -- S 9 KR 47/02 ER --).
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